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Kooperation Arzt und Sanitätshaus – Was ist verboten, was erlaubt?

Workshop auf der OT-World 2014, präsentiert von Ofa Bamberg.

Mittwoch, 14.05.2014 (Leipzig): Im Mittelpunkt des Vortrags von Dipl. Pflegewirt Thorsten Müller (M.Sc.) standen Auffälligkeiten, die gesetzliche Krankenkassen dazu anleiten, Kooperationen genauestens zu überprüfen. Er gab wichtige Hinweise auf die nicht ganz unproblematische Zusammenarbeit zwischen Arzt und Sanitätshaus. Vor allem spielten dabei Werbung und Verkauf durch den Fachhandel in Arztpraxen sowie Hilfsmitteldepots zur Notfallversorgung eine große Rolle.

Patienten werden im räumlich nächstgelegenen Sanitätshaus mit Hilfsmitteln versorgt – so zumindest die Idee der gesetzlichen Krankenkassen. Anderenfalls könnte der Patient in seiner Entscheidung für einen bestimmten Fachhändler manipuliert worden sein. „Die Wahlfreiheit von Versicherten muss immer gewahrt werden“, betont Thorsten Müller. In seinem Vortrag erklärte er gut fünfzig Teilnehmern die Brisanz dieses Themas. Durch seine tägliche Arbeit als Berater und Trainer im Gesundheitswesen kennt er die Warnsignale, die gründliche Prüfverfahren durch Krankenkassen nach sich ziehen und lieferte zahlreiche interessante Hinweise für die Teilnehmer.

Eine Zusammenarbeit zwischen Arzt und Sanitätshaus ist selbstverständlich möglich, jedoch steckt der Teufel im Detail. Hilfsmitteldepots zur Notfallversorgung oder auch die Beteiligung an Case-Management-Programmen stellen kein Problem dar, solange die Ware nicht vom Sanitätshaus in der Praxis direkt verkauft wird. Stammt aber ein Großteil der abgerechneten Rezepte von einem einzigen Arzt oder liegen weitere Sanitätshäuser zwischen Praxis und Versorger, sei dies ein erstes Indiz für eine illegale Kooperation, so Thorsten Müller. Um eine Beeinflussung der Patienten durch Services wie Hausbesuche oder Hilfsmittel per Post auszuschließen, dürfen diese nur in begründeten Fällen angeboten werden. Wird ein Abrechnungsbetrug nachgewiesen, können Sanitätshaus und Arzt bis zu zwei Jahre lang von der Versorgung der Versicherten ausgeschlossen werden. Darüber hinaus drohen Regresse der Krankenkassen - im schlimmsten Fall alle betroffenen Umsätze der letzten vier Jahre.

„Uffpasse“, empfiehlt Thorsten Müller deshalb in seinem charmanten rheinischen Akzent. Am besten hole man sich die Krankenkasse direkt mit ins Boot. Sollten beispielsweise viele Hausbesuche aufgrund einer ländlichen Lage erforderlich sein, sei es sehr sinnvoll, die Krankenkasse darüber zu informieren. Von Anfang an mit offenen Karten zu spielen und sich genauestens mit den Eigenheiten bestehender Verträge auseinanderzusetzen, sei letztlich der beste Schutz vor Regress oder Versorgungsverbot.