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Stütz-, Kompressions- oder Anti-Thrombosestrumpf?

Medizinische Kompressionsstrümpfe

Die medizinischen Kompressionsstrümpfe werden in einem standardisierten Verfahren in vier verschiedenen Kompressionsklassen hergestellt, die sich durch den Druck in der Knöchelregion voneinander unterscheiden. Zumindest in Europa ist dieses Verfahren standardisiert und qualitätskontrolliert, beispielsweise nach der deutschen RAL-Gütesicherung GZ 387/1 für medizinische Kompressionsstrümpfe.
Medizinische Kompressionsstrümpfe gelten als Basisbehandlung aller Erkrankungen des Venen- und Lymphgefäßsystems. Sie üben einen genau definierten Druck auf das Gewebe und die Gefäße aus. Zuvor erweiterte Venen werden auf ihren normalen Durchmesser zusammengepresst, noch nicht zerstörte Venenklappen schließen sich wieder und werden ihrer Funktion als Rückstauventil gerecht. Das Blut kann ungehindert zum Herzen zurückfließen und staut sich nicht mehr in den Beinen.
Medizinische Kompressionsstrümpfe entfalten ihre volle Wirkung am Besten, wenn der Patient sich bewegt.

  • können vom Arzt verschrieben werden (verschreibungsfähig)
  • werden ausgemessen
  • genau definierter Druck
  • nach der deutschen RAL-Gütesicherung GZ 387/1 für medizinische Kompressionsstrümpfe
  • vier Kompressionsklassen (wesentlich höherer Druck als Stützstrümpfe)
  • zur Behandlung von Venen- und Lymphgefäßsystem
  • als Serien- und Maßanfertigung erhältlich
  • Krankenkasse übernimmt in den meisten Fällen die Kosten der Versorgung
  • rund- und flachgestrickte Kompressionsstrümpfe

Stützstrümpfe

Stützstrümpfe dürfen nicht mit Kompressionsstrümpfen verwechselt werden. Sie eignen sich ausschließlich für Venengesunde – zur Vorbeugung gegen schwere, müde Beine bei langem Stehen oder Sitzen und auch gegen Reisethrombose. Als Prophylaxemaßnahme werden diese Produkte nicht von den Krankenkassen bezahlt und können bei einer bestehenden Venenerkrankung einen Kompressionsstrumpf auch nicht ersetzen.

  • dienen der Vorbeugung für Venengesunde
  • gegen müde, schwere Beine bei langem Stehen oder Sitzen
  • haben einen geringeren Druck als med. Kompressionsstrümpfe (unter KKL. 1)
  • Stützstrümpfe werden nicht nach RAL GZ 387 geprüft
  • werden nicht vermessen, sondern richten sich nach Schuhgröße oder Konfektionsgröße
  • werden nicht vom Arzt verschrieben
  • Krankenkasse übernimmt die Kosten für Stützstrümpfe nicht
  • in Serie erhältlich
  • werden nur rundgestrickt
  • Sollten nicht bei einer bestehenden Venenerkrankung eingesetzt werden.

Antithrombose-Strümpfe

Zur Thromboseprophylaxe bei bettlägerigen Patienten werden medizinische Kompressionsstrümpfe nie verwendet, da diese ihre volle Wirkung erst dann entfalten, wenn der Patient sich bewegt. Antithrombosestrümpfe sind daher keine Kompressionsstrümpfe!
Diese Strümpfe werden in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bei bettlägerigen und frisch operierten Patienten zur Prophylaxe gegen Thrombose eingesetzt. Für aufrecht gehende und sitzende Patienten sind sie wegen des niedrigen Drucks und der Strickweise nicht geeignet. Antithrombosestrümpfe werden aus Erkennungsgründen nur in weiß gestrickt.

  • kein Kompressionsstrumpf und kein Stützstrumpf
  • nur für bettlägerigen Patienten in Krankenhaus oder Pflegeeinrichtungen
  • zu geringer Druck für gehende oder sitzende Patienten
  • werden nicht nach RAL GZ 387 geprüft
  • haben einen geringeren Druck als KKL. 1
  • nur in Seriengrößen erhältlich
  • nur in weiß erhältlich
  • in der Regel weiße Schenkelstrümpfe mit einer offenen Spitze oder einem Inspektionsloch unter dem Ballen